Versicherung Bundeswehr: welche Absicherung Soldaten wirklich brauchen

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Versicherungsbedarf nach Statusgruppe: SaZ, Berufssoldat und FWDL
Der Versicherungsbedarf von Bundeswehrangehörigen unterscheidet sich nach Statusgruppe. Alle Soldaten im aktiven Dienst haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nach § 30 Soldatengesetz, umgangssprachlich Heilfürsorge genannt. Sie endet mit dem letzten Diensttag.
Ab hier trennen sich die Wege. Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten kehren nach dem Dienst in ihre vorherige Krankenversicherung zurück, die während des Wehrdienstes ruht. Soldaten auf Zeit haben seit 2019 keinen Beihilfeanspruch mehr, dafür einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung, mit einer Frist von drei Monaten. Berufssoldaten erhalten als Versorgungsempfänger 70 Prozent Beihilfe und sichern die restlichen 30 Prozent privat ab.
Status, Verwendung und Familiensituation bestimmen den richtigen Versicherungsmix. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.
01. Soldaten auf Zeit: die drei Monate nach dem Dienstzeitende entscheiden
Als Soldat auf Zeit bist du während der Dienstzeit über die truppenärztliche Versorgung abgesichert. Mit deinem letzten Diensttag fällt dieser Schutz weg, und anders als früher gibt es keine Beihilfe mehr. Für alle Soldaten auf Zeit mit einem Dienstzeitende nach dem 31.12.2018 wurde der Beihilfeanspruch ersatzlos gestrichen. An seine Stelle sind zwei Regelungen getreten, die du kennen musst:
Rechtsanspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung (§ 18 SVG). Du hast einen gesetzlichen Anspruch, als freiwilliges Mitglied in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden, unabhängig von deinem Gesundheitszustand und unabhängig von deinem Alter. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende deiner Dienstzeit bei der Kasse gestellt sein. Verpasst du diese Frist, ist der Anspruch weg.
Beitragszuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung (§ 11b SVG). Solange du Übergangsgebührnisse beziehst, bekommst du die Hälfte der auf diese Übergangsgebührnisse entfallenden Beiträge erstattet. Das gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung genauso wie in der privaten, bei der PKV allerdings gedeckelt auf den Betrag, der sich als GKV-Mitglied ergeben hätte.
Ob gesetzlich oder privat für dich günstiger ist, hängt von deinem Weg nach dem Dienst ab: Angestelltenverhältnis, Studium, Selbstständigkeit oder Beamtenlaufbahn führen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen.
Wichtig zu verstehen: Eine Anwartschaftsversicherung friert deinen Gesundheitszustand ein, sie verschafft dir aber keine Versicherungsfähigkeit in der PKV. Wer nach dem Dienst als Angestellter unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze arbeitet, ist gesetzlich pflichtversichert. Die Anwartschaft nützt dann für eine Vollversicherung nichts. Deshalb gehört die Entscheidung sauber gerechnet, und zwar vor dem letzten Diensttag.
Ebenso zählen für dich eine ausreichende Dienstunfähigkeitsabsicherung und die Pflegepflichtversicherung.
02. Berufssoldaten: 70 Prozent Beihilfe und die Lücken, die trotzdem bleiben
Als Berufssoldat bist du im Dienst über die truppenärztliche Versorgung abgesichert. Mit deinem letzten Diensttag endet sie. Danach bekommst du als Versorgungsempfänger einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent und sicherst die restlichen 30 Prozent über eine Restkostenversicherung ab. Für berücksichtigungsfähige Kinder liegt der Satz bei 80 Prozent.
Der Haken: Um mit gesundem Körper in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung zu kommen, brauchst du eine Anwartschaft, und zwar aus der aktiven Dienstzeit heraus. Wer erst kurz vor der Pensionierung anfragt, geht mit dem Gesundheitszustand von dann in die Gesundheitsprüfung. Diagnosen aus zwanzig Dienstjahren schlagen dann als Zuschläge oder Ausschlüsse durch. Anders als beim Soldaten auf Zeit ist die Anwartschaft für dich kein Nice-to-have, sondern der Zugang zu deiner späteren Krankenversicherung.
Die Pflegepflichtversicherung läuft davon unabhängig und musst du selbst abschließen. Auch mit Ruhegehalt lohnt der Blick auf die Dienstunfähigkeit: Wirst du vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, wird dein Ruhegehalt um bis zu 10,8 Prozent gekürzt, und zwar dauerhaft, auch im Alter. Dazu kommt, dass sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit nicht mehr weiter aufbaut. Eine private Absicherung gleicht diese Lücke aus.
03. FWDL und Reservisten: Grundschutz aus dem Dienst, Lücken drumherum
Als freiwillig Wehrdienstleistender oder Reservist im Wehrdienst bist du über die truppenärztliche Versorgung abgesichert. Deine bisherige Krankenversicherung ruht in dieser Zeit und lebt nach dem Wehrdienst automatisch wieder auf. Eine Anschlusslösung musst du also nicht organisieren, solange du danach in dein altes Versicherungsverhältnis zurückkehrst.
Für dich geht es deshalb um andere Bausteine: die Privathaftpflicht, einen Unfallschutz, der Dienst und Auslandsaufenthalte einschließt, und die Frage, was passiert, wenn du dich weiterverpflichtest. Wer den Sprung zum Soldaten auf Zeit plant, sollte das Thema Anwartschaft schon jetzt auf dem Schirm haben: Je jünger und gesünder, desto besser die Konditionen.
Welche Kranken- und Pflegebausteine für deinen Status zählen, kannst du in folgender Tabelle sehen:
| Baustein | Soldat auf Zeit (SaZ) | Berufssoldat (BS) | Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) |
|---|---|---|---|
| Truppenärztliche Versorgung im Dienst | inklusive, beitragsfrei | inklusive, beitragsfrei | inklusive, beitragsfrei |
| Nach dem Dienst | keine Beihilfe. Rechtsanspruch auf GKV nach § 18 SVG, Antrag innerhalb von 3 Monaten | 70 % Beihilfe als Versorgungsempfänger, 30 % über Restkostenversicherung | vorherige Krankenversicherung lebt wieder auf |
| Beitragszuschuss | ja, 50 % der Beiträge auf die Übergangsgebührnisse (§ 11b SVG), GKV wie PKV | nein, dafür Beihilfe | nein |
| Anwartschaft auf die PKV | sinnvoll, wenn die PKV nach dem Dienst realistisch ist. Sichert den Gesundheitszustand, nicht die Versicherungsfähigkeit | dringend, früh abschließen. Zugang zur beihilfekonformen Restkostenversicherung | nur relevant bei Weiterverpflichtung oder bestehender PKV |
| Pflegepflichtversicherung | Pflicht, folgt der Krankenversicherung. Soldatentarif prüfen | Pflicht, selbst absichern | ruht mit der Krankenversicherung, kein eigener Tarif nötig |
| Dienstunfähigkeitsschutz mit echter Klausel | sehr wichtig, Versorgungslücke groß | wichtig wegen Versorgungsabschlag bis 10,8 % | wichtig, da kaum eigene Vorsorge |
| Privat- und Diensthaftpflicht | empfohlen | empfohlen | empfohlen |

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Kranken- und Pflegeversicherung für Bundeswehrangehörige
Soldatinnen und Soldaten erhalten während der Dienstzeit unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nach § 30 Soldatengesetz. Eine eigene Krankenversicherung ist deshalb im aktiven Dienst nicht nötig, wohl aber eine Pflegepflichtversicherung, denn die Pflegeversicherungspflicht nach § 23 SGB XI gilt auch für Soldaten. Über spezielle Soldatentarife ist sie häufig günstiger als der gesetzliche Beitrag.
Für Soldaten auf Zeit fällt die Weiche mit dem Dienstzeitende: Der Beihilfeanspruch ist seit 2019 entfallen, dafür besteht ein Rechtsanspruch auf freiwillige Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung, mit einer Antragsfrist von drei Monaten. Wer stattdessen privat gehen will, braucht dafür Versicherungsfähigkeit und im Idealfall eine früh abgeschlossene Anwartschaft.
Familienangehörige sind nicht über die truppenärztliche Versorgung mitversichert und benötigen eine eigene Krankenversicherung.
Anwartschaftsversicherung: Gesundheitszustand einfrieren, nicht Versicherungsfähigkeit kaufen
Die Anwartschaftsversicherung hält dir den Zugang zur privaten Krankenversicherung offen, ohne dass du später erneut durch die Gesundheitsprüfung musst. Sie friert deinen heutigen Gesundheitszustand ein. Genau darin liegt ihr Wert: Bandscheibe, Knie, Tinnitus oder eine Psychotherapie aus der Dienstzeit spielen später keine Rolle mehr.
Was sie nicht kann: dir einen PKV-Zugang verschaffen, den du rechtlich gar nicht hast. In die private Vollversicherung kommst du nur, wenn du versicherungsfrei bist: als Angestellter oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, als Selbstständiger oder als Beamter mit Beihilfeanspruch. Wer nach dem Dienst als Angestellter darunter liegt, ist gesetzlich pflichtversichert, Anwartschaft hin oder her.
Die kleine Anwartschaft ist die günstige Basisvariante und sichert nur die Gesundheitsprüfung. Die große kostet mehr, baut dafür aber Altersrückstellungen auf und schützt zusätzlich vor dem Alterszuschlag beim späteren Einstieg. Ob und welche Variante passt, hängt an deinem Plan für die Zeit nach dem Dienst.
Pflegepflichtversicherung mit Soldatentarif
Die Pflegeversicherungspflicht gilt auch für Soldaten. Weil du im Dienst in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei bist, folgt die Pflegeversicherung diesem Weg: Der Regelfall ist eine private Pflegepflichtversicherung im Soldatentarif, die häufig deutlich günstiger ist als der gesetzliche Beitrag. Wer vor dem Dienst gesetzlich versichert war und die freiwillige Mitgliedschaft fortführt, bleibt dagegen in der sozialen Pflegeversicherung.
Nach dem Dienstzeitende gilt weiter das Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“: Deine Entscheidung bei der Krankenversicherung zieht die Pflegeversicherung automatisch mit.
Wichtig zu wissen: Familienangehörige sind nicht über deine truppenärztliche Versorgung mitversichert und brauchen eine eigene Krankenversicherung. Für private Auslandsreisen außerhalb des Dienstes ist zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll, denn die truppenärztliche Versorgung greift dort nicht.
Mehr erfahrenMehr zur truppenärztlichen Versorgung, zur kleinen und großen Anwartschaft und zur Krankenversicherung nach der Dienstzeit liest du auf der Seite Krankenversicherung Bundeswehr.
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Vertrags-Check startenHaftpflicht, Unfall und Dienstunfähigkeit: Existenzrisiken absichern
Dienstunfähigkeitsversicherung: die DU-Klausel als zentraler Baustein
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist der wichtigste Existenzschutz für Soldaten. Entscheidend ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel: Sie leistet, wenn du vom Dienstherrn wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wirst, ohne dass der Versicherer eigenständig prüft, ob du noch irgendeinen Beruf ausüben könntest. Genau daran scheitert eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung im Soldatenberuf regelmäßig. Drei Punkte, die auf den meisten Vergleichsseiten fehlen:
- Verwendungsfähigkeit ist nicht Dienstunfähigkeit.
Wer nach einer Verletzung auf T3 oder T4 herabgestuft wird, ist eingeschränkt verwendungsfähig, aber nicht automatisch dienstunfähig. Genau in dieser Grauzone spielt sich der Großteil der realen Fälle ab, und genau hier trennt sich gute von schlechter Bedingungsqualität.
- Nicht jeder Soldat bekommt die echte DU-Klausel.
Viele Versicherer knüpfen sie an Status, Verpflichtungszeit oder Verwendung. Für Soldaten auf Zeit gelten oft andere Bedingungen als für Berufssoldaten, und manche Anbieter zeichnen bestimmte Verwendungen gar nicht.
- Beim Soldaten auf Zeit ist die Lücke am größten.
Als Berufssoldat greift wenigstens ein gekürztes Ruhegehalt. Als Soldat auf Zeit bleiben ohne Wehrdienstbeschädigung im Wesentlichen die Übergangsgebührnisse, zeitlich befristet und abhängig von deiner Dienstzeit. Danach ist Schluss.
Die Privathaftpflicht gehört in jeden Haushalt, auch wenn kein Gesetz sie vorschreibt. Für Soldaten kommt die Diensthaftpflicht hinzu: Nach § 24 Soldatengesetz haftest du deinem Dienstherrn persönlich, wenn du Dienstgegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigst. Vorsatz ist nicht versicherbar, grobe Fahrlässigkeit schon, und das ist der Fall, der in der Praxis vorkommt. Eine Unfallversicherung sollte Auslandseinsätze und dienstliche Sonderrisiken einschließen, damit auch der Dienst weltweit abgedeckt ist.
Mehr erfahrenWie hoch deine Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit wirklich ist und worauf es bei der DU-Klausel ankommt, zeigen wir dir auf unserer Seite Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten.
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Nein, während der Dienstzeit bist du über die truppenärztliche Versorgung abgesichert und brauchst keine private Krankenversicherung. Nach dem Dienstzeitende hast du die Wahl: Seit 2019 gibt es für Soldaten auf Zeit keine Beihilfe mehr, dafür einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nach § 18 SVG. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt sein. Ob gesetzlich oder privat für dich günstiger ist, hängt davon ab, was nach dem Dienst kommt. Eine früh abgeschlossene Anwartschaft hält dir die private Option offen, garantiert sie aber nicht.
Der Beitrag hängt vom Anbieter ab, von deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und davon, ob du die kleine oder die große Anwartschaft wählst. Die kleine ist die günstige Basisvariante, die große kostet mehr und baut dafür Altersrückstellungen auf. Vor der Preisfrage steht allerdings die Grundsatzfrage: Ist die PKV für deinen Weg nach dem Dienst überhaupt der richtige Weg? Beides klären wir im Vertrags-Check kostenlos.
Im Einsatz bist du über die truppenärztliche Versorgung und die Einsatzversorgung des Bundes abgesichert. Kritisch sind deine privaten Verträge: Viele Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitspolicen enthalten eine Kriegsklausel, die die Leistung im Einsatz einschränkt oder ausschließt. Die Bedingungen unterscheiden sich dabei erheblich: Manche Tarife leisten bei passiver Kriegsteilnahme, andere gar nicht. Wir lesen im Vertrags-Check nach, ob deine Verträge weltweit und ohne Einsatzausschluss zahlen.
Pflicht ist die Pflegepflichtversicherung, dringend nötig sind eine Anwartschaft und ein Dienstunfähigkeitsschutz mit echter Klausel, dazu Privat- und Diensthaftpflicht. Verzichtbar sind oft Handy-, Brillen- und Sterbegeldpolicen, die in der Kaserne gern verkauft werden. Welche davon du hast und welche weg können, sagen wir dir im Vertrags-Check.
Die truppenärztliche Versorgung endet mit deinem letzten Diensttag. Als Soldat auf Zeit hast du danach drei Monate Zeit, um deine Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse zu beantragen. Dieser Anspruch nach § 18 SVG gilt unabhängig von Gesundheitszustand und Alter, aber nur innerhalb dieser Frist. Solange du Übergangsgebührnisse beziehst, bekommst du nach § 11b SVG die Hälfte der darauf entfallenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet, gesetzlich wie privat. Als Berufssoldat wechselst du in die Beihilfe mit 70 Prozent und brauchst eine Restkostenversicherung. Dienstunfähigkeits- und Haftpflichtschutz laufen weiter, gehören aber einmal auf deine zivile Lage angepasst. Kläre das vor dem letzten Diensttag, nicht danach.
Nein. Deine truppenärztliche Versorgung gilt nur für dich, Partner und Kinder sind nicht eingeschlossen. Je nach Einkommen läuft ihre Absicherung über die gesetzliche Familienversicherung oder über eine eigene private Krankenversicherung. Welche Variante für euch günstiger ist, hängt von Einkommen, Beihilfeanspruch und Familienplanung ab und gehört einmal sauber durchgerechnet.
Nein, vorausgesetzt, du hältst die Frist. Seit dem 01.01.2019 hat jeder Soldat auf Zeit einen Rechtsanspruch darauf, als freiwilliges Mitglied in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende deiner Dienstzeit bei der Kasse eingehen. Diese Regelung war vor allem für ältere Soldaten wichtig, denen früher der dauerhafte Verbleib in der PKV drohte, weil der GKV-Einstieg ab 55 praktisch versperrt war. Versäumst du die Frist, greift der Anspruch nicht mehr und du bist auf die allgemeinen Zugangsregeln angewiesen.

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